Maschinistenausbildung der Feuerwehren im Landkreis Freyung - Grafenau

Juli 2017

Hinweis zur Normenänderung DIN 14685-1 und DIN 14685-2 tragbare Stromerzeuger

Hinweise zu den Normen DIN 14685-1, DIN 14685-2, DIN 14686, DIN 14687-1 mit dem
Ausgabedatum 2015/12

Entfall der Schutzleiterprüfung bei tragbaren Stromerzeugern im Feuerwehrdienst 

Frage:
Warum entfällt die Schutzleiterprüfung in der DIN 14685-1:2015-12, DIN 14685-2:2015-12,
DIN 14686:2015-12 und DIN 14687-1:2015-12?
Antwort:
Die Schutzleiterprüfung entspricht in Ihrer Ausführung nicht mehr dem aktuellen Stand der
Vorschriften. Die Schutzleiterprüfung, mit den in den Vorgängernormen beschriebenen
Prüfeinrichtungen, wurde als nicht mehr vorschriftenkonform eingestuft.


Frage:
Ab wann sind die neuen Normen anzuwenden?
Antwort:
Die Anwendung der Norm hat ab Herausgabe zu erfolgen. Die Anwendung gilt für
Stromerzeuger nach DIN 14685-1, DIN 14685-2, DIN 14686 und DIN 14687-1 mit
Ausgabedatum 12/2015.

 

Frage:
Welche Folgen ergeben sich daraus?
Antwort:
Eine Schutzleiterprüfung, mit der in den Vorgängernormen beschriebenen Prüfeinrichtung,
sollte nicht mehr bei bestehenden Stromerzeugern durchgeführt werden. Jedoch hat eine
Schutzleiterprüfung in den festgelegten Fristen zur regelmäßigen Geräteprüfung, mit
geeigneten Messmitteln zu erfolgen. Bezüglich der Fristen, Messmittel und Grenzwerte
gelten unter anderem die Vorgaben der DGUV-V3 in Verbindung mit VDE 701/702.

 

Frage: Was bedeutet die Normenänderung nun für die Praxis?

Antwort:

Neue Stromerzeuger werden nicht mehr mit dem vollständig notwendigem Zubehör für die Schutzleiterprüfung ausgeliefert. Dennoch bieten auch viele neuere Stromerzeuger, durch das Vorhandensein der Schutzleiterprüfeinrichtung, noch die Möglichkeit die Schutzleiterprüfung durchzuführen. Einzig das fehlende Zubehör müsste in diesem Falle beschafft werden. Die Schutzleiterprüfung selbst gilt nach aktueller Normung als überholt und nicht mehr vorschriftenkonform. Die Prüfung selbst stellt aber keinen wesentlichen Eingriff in den Stromerzeuger dar noch fügt die Prüfung dem Stromerzeuger Schaden zu. Gerade deshalb kann die Schutzleiterprüfung auch in Zukunft weiterhin durchgeführt werden, um möglich verborgene Fehler früher zu erkennen als komplett ohne Schutzleiterprüfung. Die regelmäßige Prüfung nach DGUV-V3 in Verbindung mit DIN VDE 701/702 setzt generell zu lange Fristen um eine mögliche Beschädigung frühzeitig erkennen zu können. Die Schutzleiterprüfung ist somit zwar keine rechtlich und aus Sicht der Normen belastbare Prüfung mehr, aber stellt auch keinen Nachteil dar, falls Sie weiterhin zur Früherkennung von elektrischen Fehlern angewandt wird. Die Prüfung nach DGUV-V3 in Verbindung mit DIN VDE 701/702 war auch bereits vor der Normenänderung gültig und gewinnt nach der Normenänderung umso mehr an Bedeutung. D.h. die jährliche Prüfung und Dokumentation durch eine geeignete Elektrofachkraft ist unabdingbar.

 

Anbei auch die Information des KUVB zum Thema Schutzleiterprüfungeinrichtung bei Stromerzeugern der Feuerwehr vom 07.07.2017

Schutzleiterprüfeinrichtung bei Stromerzeugern der Feuerwehr

 

Weiterlesen